Brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle wie Kunststoffe, Holz, Verbundverpackungen, Windeln, Kleintiermist, Katzenstreu, Glühbirnen usw. werden mit der Kehrichtabfuhr entsorgt.
Kehrichtabfuhr von Haus- und Gewerbekehricht sowie Sperrgutsammlungen jeweils am Abfuhrtag ab 06.30 Uhr. Die zugeschnürten Kehrichtsäcke (nur offizielle Züri-Unterland-Säcke, erhältlich u.a. im Volg Rafz und in Metzgerei & Lebensmittel Reinhardt Sigrist) dürfen erst am Morgen vor der Abfuhr an der Sammelroute bereitgestellt werden (Beschädigungsgefahr durch Tiere).

Kehricht

Regelmässige Abfuhr