Sie ziehen von Rafz weg?

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Wegzug den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen nach erfolgtem Umzug zu melden. Der Wegzug kann persönlich am Schalter oder via eUmzugCH gemeldet werden. Bei Vertretung durch eine Drittperson ist eine Vollmacht erforderlich.

Es sind folgende Unterlagen mitzubringen bzw. einzureichen:

Schweizer Staatsangehörige

  • amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)

Ausländische Staatsangehörige

  • Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt die Identitätskarte)
  • Ausländerausweis

Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache unumgänglich und kann frühestens einen Monat vor Ausreise erfolgen. Wichtig: Der Wegzug muss mindestens 30 Tage vorher dem Steueramt gemeldet werden.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Wir machen darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 2 der kantonalen Ordnungsbussenverordnung (KOBV) von Fr. 100.-- zur Folge haben kann.

Bild eUmzugCH

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