Abstimmungen, Wahlen
Die Vorschriften über die Ausübung des Stimmrechts entnehmen Sie bitte dem Stimmrechtsausweis.
Die Urnen sind auf der Gemeindeverwaltung geöffnet:
- Sonntag, 08.30 bis 09.30 Uhr
Die vorzeitige Stimmabgabe ist ab Montag vor dem Abstimmungssonntag auf der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, während der Schalteröffnungszeiten möglich.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Präsidiales und Dienste | 044 879 77 10 | kanzlei@rafz.ch |