Waffenerwerbsscheine
Wollen Sie eine Waffe erwerben?
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- kein Angehöriger eines gesperrten Staates (Art. 12 Waffenverordnung)
- keine Selbst-/Drittgefährdung
Als Schweizer Bürger/in benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gesuch Waffenerwerbsschein (unten bei "Dokumente" abrufbar)
- Kopie eines amtlichen Ausweises
Falls Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen und keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) haben, bitten wir Sie, zusätzlich eine Bestätigung Ihres Heimatlandes mitzubringen (in Deutsch übersetzt und vom zuständigen Konsulat genehmigt), die den Erwerb von Waffen bewilligt.
Auf der Website des Kantons Zürich finden Sie weitergehende Informationen zum Waffenerwerb und Waffenbesitz.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Gesuch Waffenerwerbsschein (PDF, 143.78 kB) | Download | 0 | Gesuch Waffenerwerbsschein |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 879 77 20 | sicherheit@rafz.ch |