Krankenkassenprämienverbilligung
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Sie gehen davon aus, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen? Prüfen Sie mit dem Online-Rechner der SVA Zürich, ob Sie Anspruch haben. Für ein möglichst genaues Ergebnis benötigen Sie Ihre letzte Steuererklärung.
Die SVA Zürich übernimmt die gesamte Anspruchsprüfung für die IPV-Kundinnen und Kunden des Kantons Zürich. Weitere Informationen zum Thema Prämienverbilligung finden Sie auf der Homepage der SVA Zürich.
Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen direkt an die SVA Zürich, die Abteilung Prämienverbilligung ist von Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr unter Tel. 044 448 53 75 erreichbar.