Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Aufenthaltsausweis. Mit dem Aufenthaltsausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin in Rafz angemeldet bleiben. Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr nach Rafz zwingend ist (2 Tage pro Woche) und auch Ihr Lebensmittelpunkt (Bekanntenkreis, Vereinsaktivitäten, etc.) weiterhin hier sein muss.
Sie können den Aufenthaltsausweis direkt an unserem Schalter beziehen (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) oder per Online-Schalter bestellen. Der Aufenthaltsausweis kostet Fr. 30.--.