Der Gemeinderat legt hohe Massstäbe an die Sicherheit und die Ordnung in der Gemeinde. Dazu gehören primär, dass sich die Bevölkerung sicher fühlt und die bestehenden Strukturen im Bevölkerungsschutz (Feuerwehr, Zivilschutz, Ziviles Gemeindeführungsorgan) überprüft und wo möglich regionale Lösungen angestrebt werden.

Anstelle von kommunalen Polizeifunktionären kann in Rafz auf die professionelle Hilfe der Kantonspolizei Zürich gezählt werden. Der Gemeinderat wird sich auch in Zukunft sehr dafür einsetzen, dass der Kantonspolizeiposten in Rafz erhalten bleiben kann.

Für die kommunalen polizeilichen Aufgaben ist der Gemeinderat zuständig (Ruhe und Ordnung, Meldewesen, Veranstaltungen). Die verkehrs- und kriminalpolizeilichen Bereiche werden durch die Kantonspolizei abgedeckt:

Kantonspolizeiposten Rafz, Bahnhofstrasse 18, 8197 Rafz
Telefon 058 648 62 30

Zugehörige Objekte

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Polizeiverordnung 2012 (PDF, 199.89 kB) Download 0 Polizeiverordnung 2012