AHV-Zweigstelle
Wir beraten Sie gerne über Ihre Pflichten als Arbeitgebende, als Selbständigerwerbende oder als Nichterwerbstätige, nehmen Ihre Anmeldungen entgegen und sind auch behilflich, wenn es darum geht, Rentenleistungen geltend zu machen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen, resp. diese direkt von der Homepage der SVA herunterladen.
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FAK (Familienausgleichskasse)
- FLG (Familienzulagen in der Landwirtschaft)
- Mutterschaftsentschädigung
Um später keine Beitragslücken zu haben, achten Sie auf eine lückenlose Einzahlung der Beiträge. Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung, ca. 6 Monate für der Pensionierung, erforderlich ist.
Unter www.svazurich.ch können diverse Formulare heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 044 879 77 40 | angela.ragazzo@rafz.ch |