30. Januar 2024

Mit Beschluss Nr. 2024-6 vom 23. Januar 2024 hat der Gemeinderat die Gebühren der Feuerungskontrolle, Feuerschau und Feuerungsanlagen angepasst und die Änderungen im Gebührentarif (Art. 43) genehmigt. Die neuen Ansätze gelten ab 1. Februar 2024.

Der Beschluss und die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“ und „Rechtssammlung“).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten