Geschäftsreglement Planungs- und Energiekommission, Genehmigung und Inkraftsetzung per 1. Mai 2024
Mit Beschluss Nr. 2024-54 vom 2. April 2024 hat der Gemeinderat das Geschäftsreglement der Planungs- und Energiekommission (PEK) genehmigt und per 1. Mai 2024 in Kraft gesetzt. Das Reglement beinhaltet die Organisation, die Aufgaben und Kompetenzen und die Geschäftsführung der PEK sowie der betroffenen Geschäftsbereiche der Verwaltung.
Der Beschluss und das Reglement liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“ und „Rechtssammlung“).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.