Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung, Änderungen per 1. Januar 2025
Mit Beschluss Nr. 2024-177 vom 12. November 2024 hat der Gemeinderat Änderungen in den Ausführungsbestimmungen zur Abfallverordnung vorgenommen (Ziff. 32 und 35), welche ab 1. Januar 2025 gelten.
Der Beschluss und die dazugehörigen Unterlagen liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“ und „Rechtssammlung“).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.