29. November 2024

Mit Beschluss Nr. 2024-186 vom 26. November 2024 hat der Gemeinderat die Benützungsgebühren im Abwasserbereich gestützt auf Art. 14 der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen per 1. Januar 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundgebühr pro gewichtete Grundstücksfläche in m2 Fr. 0.18 exkl. MWST (bisher Fr. 0.12)
2. Mengengebühr pro m3 verbrauchtes Trinkwasser  Fr. 1.80 exkl. MWST (bisher Fr. 1.20)

Die Anschlussgebühren bleiben unverändert.

Der Preisüberwacher empfiehlt der Gemeinde, (1.) in der Verordnung die Anpassung der Grundgebühren an die tatsächlichen Verhältnisse vorzusehen, sofern die Liegenschaft deutlich weniger dicht bebaut ist, als dies die Bauzone vorsieht und (2.) die Gebührenerhöhung zu etappieren und in einem ersten Schritt auf 30 % zu beschränken. Beide Empfehlungen können nicht berücksichtigt werden.

Der Beschluss und die Empfehlung des Preisüberwachers liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.