Anmietung von Wohnraum für Asylsuchende, Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe
Mit Beschluss Nr. 2024-18 vom 2. Dezember 2024 hat die Sozialbehörde folgenden Kredit als gebundene Ausgabe gemäss § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:
Fr. 278'880.-- als jährlich wiederkehrende Ausgaben für die Anmietung von Wohnraum für Asylsuchende plus Nebenkosten (variabel)
Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Er kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.