7. März 2025

Der Gemeinderat hat am 4. März 2025 mit Beschluss Nr. 2025-26 vom Rückzug der Einzelinitiative von Beat Hauser „Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission RGPK“ Kenntnis genommen. Er hat die Anordnung der Urnenabstimmung vor Beginn der gesetzlichen Anordnungsfrist in Wiedererwägung gezogen und aufgehoben.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Er kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).

Gegen die Aufhebung der Abstimmungsanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.