Schulsozialarbeit Rafz, Leitungsvereinbarung ab 1. Januar 2026
Die bisherige Leistungsvereinbarung mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung zur Führung der kommunal angestellten Schulsozialarbeitenden wurde überarbeitet. Mit Beschluss Nr. 24/25 - 45 vom 17. März 2025 hat die Schulpflege die neue Leistungsvereinbarung ab 1. Januar 2026 genehmigt.
Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Schulverwaltung Rafz, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Er kann auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.