Gebührentarif, Anpassung Gebühren Feuerungskontrolle per 1. Februar 2024
Mit Beschluss Nr. 2024-6 vom 23. Januar 2024 hat der Gemeinderat die Gebühren der Feuerungskontrolle, Feuerschau und Feuerungsanlagen angepasst und die Änderungen im Gebührentarif (Art. 43) genehmigt. Die neuen Ansätze gelten ab 1. Februar 2024.
Den Beschluss und die dazugehörigen Unterlagen finden Sie nachfolgend, den Gebührentarif auch in der Rechtssammlung. Zur amtlichen Publikation gelangen Sie hier.
Informationen
- Datum
- 30. Januar 2024
Dokumente
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GRB 2024-6, Anpassung Gebühren Feuerungskontrolle per 1. Februar 2024, Änderung Gebührentarif (PDF, 181.72 kB) | Download | 0 | GRB 2024-6, Anpassung Gebühren Feuerungskontrolle per 1. Februar 2024, Änderung Gebührentarif |
Gebührentarif ab 01.02.2024 (PDF, 764.46 kB) | Download | 1 | Gebührentarif ab 01.02.2024 |
Gebührentarif bis 31.01.2024 (PDF, 756.41 kB) | Download | 2 | Gebührentarif bis 31.01.2024 |
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