Mit Beschluss Nr. 2024-18 vom 2. Dezember 2024 hat die Sozialbehörde folgenden Kredit als gebundene Ausgabe gemäss § 103 des Gemeindegesetzes bewilligt:

Fr. 278'880.-- als jährlich wiederkehrende Ausgaben für die Anmietung von Wohnraum für Asylsuchende plus Nebenkosten (variabel)

Den Beschluss finden Sie nachfolgend. Zur amtlichen Publikation gelangen Sie hier.

Informationen

Datum
10. Dezember 2024

Dokumente

Name
SBB 2024-18, Anmietung von Wohnraum für Asylsuchende, Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe (PDF, 158.72 kB) Download 0 SBB 2024-18, Anmietung von Wohnraum für Asylsuchende, Kreditbewilligung als gebundene Ausgabe

Zugehörige Objekte