Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und -bürgern, welche in Rafz ihren politischen Wohnsitz haben.

Jährlich finden in der Regel zwei Gemeindeversammlungen statt:
  • Rechnungs-Gemeindeversammlung (Juni)
  • Budget-Gemeindeversammlung (November/Dezember)

Kontakt

Gemeindeschreiber Manfred Hohl
manfred.hohl@rafz.ch

Ort

Saal im Zentrum Tannewäg oder Saalsporthalle Schalmenacker

Aufgaben

Der Gemeindeversammlung stehen folgende Befugnisse zu:

Wahlbefugnisse:
  • Stimmenzählende Gemeindeversammlung,
  • Mitglieder Wahlbüro.

Rechtsetzungsbefugnisse:
  • Arbeitsverhältnis der Gemeindeangestellten,
  • Entschädigung von Behördenmitgliedern,
  • Polizeirecht,
  • Versorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Kommunikationsnetz usw.),
  • Entsorgungswesen,
  • Friedhof- und Bestattungswesen,
  • Grundzüge der Gebührenerhebung.

Planfestsetzungsbefugnisse:
  • kommunaler Richtplan,
  • Bau- und Zonenordnung,
  • Erschliessungsplan,
  • Sonderbauvorschriften.

Finanzbefugnisse:
  • Festsetzung Budget,
  • Festsetzung Gemeindesteuerfuss,
  • Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan,
  • Bewilligung von neuen einmaligen Ausgaben bis und mit 2 Mio. Franken und von neuen wiederkehrenden Ausgaben bis und mit 200'000 Franken,
  • Genehmigung Jahresrechnungen,
  • Genehmigung von Abrechnungen über neue Ausgaben, die von den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Gemeindeversammlung beschlossen worden sind und bei denen eine Kreditüberschreitung vorliegt,
  • Vorfinanzierung von Investitionsvorhaben,
  • innerhalb der Bauzone im Finanzvermögen für den Erwerb, Verkauf, Tausch oder Investition in/von Liegenschaften und Grundstücken sowie die Einräumung/Begründung oder Aufhebung von dinglichen Rechten inkl. Tausch und Abgabe im Baurecht im Wert von mehr als 500'000 Franken,
  • ausserhalb der Bauzone im Finanzvermögen für den Erwerb, Verkauf, Tausch oder Investition in/von Liegenschaften und Grundstücken sowie die Einräumung/Begründung oder Aufhebung von dinglichen Rechten inkl. Tausch und Abgabe im Baurecht im Wert von mehr als 200'000 Franken.

Kompetenzen

Diese Aufzählung der Befugnisse der Gemeindeversammlung ist nicht abschliessend. Massgebend ist die aktuell gültige Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rafz.

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