Verrechnung Feuerwehreinsätze


Mit Beschluss vom 23. März 2015 hat die Feuerwehrkommission Rafz-Wil beschlossen in Anwendung von § 27 des kantonalen Gesetzes über die Feuerpolizei und das Feuerwehrwesen (FFG, LS 861.1) Einsätze und Dienstleistungen der Feuerwehr Rafz-Wil nach den jeweils gültigen Tarifen der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) zu verrechnen.