Sperrgut
Sperrige Gegenstände wie Skis, Möbel und Teppiche können, unabhängig von der Marke, bei gleichzeitigem Kauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden (Handel kann Entgelt verlangen). Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht des Handels.
Sperrgutsammlungen jeweils am Abfuhrtag ab 06.30 Uhr.
Sperrige, brennbare Gegenstände mit Sperrgutmarken frankieren (auf der Gemeindeverwaltung, am Postschalter Rafz und im Volg Rafz erhältlich). Die Masse dürfen 150 cm Länge und 25 kg Gewicht nicht überschreiten.
Regelmässige Abfuhr
Regelmässige Abfuhr |
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Ordentliche Kehrichtabfuhr/Sperrgutabfuhr |