29. August 2023

Mit Beschluss Nr. 2023-120 vom 22. August 2023 hat der Gemeinderat die Benützungsgebühren der Wasserversorgung gestützt auf Art. 2 des Gebührentarifs zur Wasserverordnung per 1. Januar 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundgebühr pro Wasserzähler Fr. 78.00 exkl. MWST (bisher Fr. 60.00)
2. Mengengebühr pro Kubikmeter (m3) Fr.   1.30 exkl. MWST (bisher Fr. 1.00)

Die Anschlussgebühren bleiben unverändert. Der Preisüberwacher hat die Gebührenanpassung gestützt auf die Selbstdeklaration des Gemeinderates überprüft und erhebt keine Einwände gegen die Erhöhung.

Der Beschluss, die Selbstdeklaration sowie die Stellungnahme des Preisüberwachers liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Präsidiales und Dienste, Dorfstrasse 7, 8197 Rafz, zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können auch auf der Website der Gemeinde eingesehen werden (www.rafz.ch, Rubrik „Downloads“).

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Zugehörige Objekte

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Wassergebühren 2024, Selbstdeklaration (PDF, 295.21 kB) Download 0 Wassergebühren 2024, Selbstdeklaration