Jagdwesen und Wildunfälle
Für die Jagd auf dem Gemeindegebiet von Rafz ist die Jagdgesellschaft Rafz zuständig. Sie finden unten die Ansprechpersonen.
Wildunfall - so verhalte ich mich richtig:
- Halten Sie sofort an. Sichern Sie die Unfallstelle mit Warnblinker und Pannendreieck, sich selbst mit der Warnweste.
- Melden Sie den Unfall unverzüglich der Polizei, Telefon 117.
- Tote Tiere sollten von der Strasse gezogen werden. Berühren Sie jedoch nie noch lebendes Wild und halten Sie Abstand. Es besteht akute Verletzungsgefahr.
- Markieren Sie die Unfallstelle, auch wenn an ihrem Fahrzeug kein Schaden entstanden ist.
- Warten Sie an der Unfallstelle, bis der zuständige Jagdaufseher/Jagdpächter eintrifft. Er wird das Wild bergen oder gestützt auf Ihre Angaben nachsuchen. Er stellt Ihnen auch für die Versicherung notwenige Unfallbestätigung aus.
Die Verhaltensregeln sind im Merkblatt unten zusammengefasst.
Eine Verletzung der Meldepflicht ist strafbar.
Zugehörige Objekte
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Jagdgesellschaft Rafz, Ansprechpersonen April 2024 (PDF, 220.1 kB) | Download | 0 | Jagdgesellschaft Rafz, Ansprechpersonen April 2024 |
Merkblatt Wildunfall - was tun? (PDF, 75.57 kB) | Download | 1 | Merkblatt Wildunfall - was tun? |