Nachtparkverfahren
Nachtparkgebühr
In der Gemeinde Rafz wird für Fahrzeuge aller Art, die nachts regelmässig auf öffentlichem Grund parkiert werden, eine Gebühr erhoben.
Eine Regelmässigkeit wird angenommen, wenn das Fahrzeug innert 30 Tagen mindestens dreimal über Nacht parkiert wird.
Ein Nachtparkvertrag berechtigt zum nächtlichen Parkieren auf öffentlichem Grund, das heisst von 22.00 bis 06.00 Uhr. Ansonsten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Zone (beispielsweise blaue Zone)
Gebühren pro Monat (zuzüglich Mehrwertsteuer)
- Personen- und Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3'500 kg, Anhänger aller Art mit einem Gesamtgewicht bis 300 kg, Motorräder ab 50 ccm sowie dreirädrige Motorfahrzeuge: Fr 60.00
- Anhänger aller Art mit einem Gesamtgewicht von über 300 bis 750 kg: Fr. 80.00
- Gesellschafts- und Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von über 3'500 kg, Anhänger aller Art mit einem Gesamtgewicht von über 750 kg und Spezialfahrzeuge: Fr. 150.00
Die Gebühren werden alle drei Monate im Voraus in Rechnung gestellt.
Meldepflicht
Der Abteilung Sicherheit zu melden sind:
- Neuanmeldungen (Fahrzeug wird in der Nacht auf öffentlichem Grund parkiert)
- Abmeldungen (Wegzug, eigene Parkmöglichkeit, Schilderabgabe etc.)
- Adressänderung
- Halterwechsel
- Kontrollschildmutationen
Grundlagen
Ein Merkblatt zum Parkieren auf öffentlichem Grund in Rafz sowie das Meldeformular zum Ausfüllen zuhanden der Abteilung Sicherheit finden Sie unten.
Zugehörige Objekte
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Merkblatt zum Parkieren auf öffentlichem Grund in Rafz (PDF, 33.51 kB) | Download | 0 | Merkblatt zum Parkieren auf öffentlichem Grund in Rafz |
Meldeformular Nachtparkgebühren (PDF, 25.91 kB) | Download | 1 | Meldeformular Nachtparkgebühren |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 879 77 20 | sicherheit@rafz.ch |