Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug bei uns abmelden.

Die Abmeldung ist via eUmzug möglich. Nachfolgend der entsprechende Link: eUmzugCH

Sie können auch gerne persönlich vorbeikommen. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen zusätzlich:

  • Ausländerausweis


Bitte vergessen Sie nicht, sich am neuen Wohnort innert vierzehn Tagen anzumelden.

Preis

gratis
Bild eUmzugCH

Zugehörige Objekte