Ausländerbewilligung
Alle diese Gesuche sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. Wir beraten Sie gerne.
Verlängerung des Ausländerausweises
Kurz vor Ablauf der Gültigkeit erhalten Sie als Ausweisinhaber ein Verlängerungsgesuch. Dieses ist zusammen mit dem Reisepass und dem Ausländerausweis bei den Einwohnediensten vorzuweisen. Das Migrationsamt verlängert nach Erhalt des Gesuches die Bewilligung.
Informationen über Arbeitsbewilligungen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 879 77 25 | gemeindeverwaltung@rafz.ch |