Gastwirtschaften sind von 24.00 bis 05.00 Uhr gemäss kantonalem Gastgewerbegesetz geschlossen zu halten. Vorübergehende Ausnahmen können durch den Gemeinderat bewilligt werden.

Das Gesuch um Polizeistundenverlängerung ist an die Abteilung Sicherheit der Gemeindeverwaltung^zu richten.

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