Einbürgerungsverfahren
Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Ordentliches Verfahren
Ab dem 1. Januar 2023 werden alle neu eingereichten Einbürgerungsgesuche im ordentlichen Verfahren elektronisch abgewickelt.
Die ordentliche Einbürgerung gilt für diese Personen:
- Ich habe eine C-Bewilligung.
- Ich lebe in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz.
- Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
- Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
- Ich bin Ausländer und lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
- Ich bin Ausländerin und lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
- Ich bin Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet.
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
- Wir sind eine ausländische Familie.
Auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, können Sie überprüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Zu den Voraussetzungen gibt es ein Merkblatt. Eine Beschreibung, welche Unterlagen für die Gesuchseinreichung nötig sind, finden Sie hier. Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, können Sie Ihr Gesuch online einreichen (eEinbürgerung). Die Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über die notwendigen Dokumente.
Weitergehende Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen.
Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse: Vor dem Einbürgerungsverfahren müssen die Nachweise über die nötigen Deutschkenntnisse und/oder Grundkenntnisse erbracht werden, welche dem Gesuch beizufügen sind. Die Nachweise können bei der Berufsschule Bülach erworben werden (kostenpflichtig).
Bei Unklarheiten oder Fragen steht Ihnen Selina Saab von der Abteilung Sicherheit, Telefon 044 879 77 25, E-Mail selina.saab@rafz.ch, zur Verfügung.
Erleichtertes Verfahren
Die erleichterte Einbürgerung gilt für diese Personen:
- Ich bin Ausländer/in und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
- Ich bin Ausländer/in und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
- Meine Mutter oder mein Vater wurde eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt.
- Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
- Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (dritte Ausländergeneration).
Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie auf der Website des Gemeindeamts des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen.
Voraussetzungen und Informationen zur erleichterten Einbürgerung der dritten Ausländergeneration finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Migrationskommission EKM.
Sprachkenntnisse: Vor dem Einbürgerungsverfahren muss der Nachweis über die nötigen Deutschkenntnisse erbracht werden, welcher dem Gesuch beigefügt wird. Der Nachweis kann bei der Berufsschule Bülach erworben werden (kostenpflichtig).
Bei Unklarheiten oder Fragen steht Ihnen Selina Saab von der Abteilung Sicherheit, Telefon 044 879 77 25, E-Mail selina.saab@rafz.ch, zur Verfügung.
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Sie sind Schweizer Bürgerin oder Bürger und möchten das Bürgerrecht der Gemeinde Rafz erwerben? Das Gesuchsformular finden Sie unter "Online-Dienste" (unten).
Bei Unklarheiten oder Fragen steht Ihnen Selina Saab von der Abteilung Sicherheit, Telefon 044 879 77 25, E-Mail selina.saab@rafz.ch, zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Sicherheit | 044 879 77 20 | sicherheit@rafz.ch |