Mit Beschluss Nr. 2024-6 vom 23. Januar 2024 hat der Gemeinderat die Gebühren der Feuerungskontrolle, Feuerschau und Feuerungsanlagen angepasst und die Änderungen im Gebührentarif (Art. 43) genehmigt. Die neuen Ansätze gelten ab 1. Februar 2024.

Den Beschluss und die dazugehörigen Unterlagen finden Sie nachfolgend, den Gebührentarif auch in der Rechtssammlung. Zur amtlichen Publikation gelangen Sie hier.

Informationen

Datum
30. Januar 2024

Dokumente

Name
GRB 2024-6, Anpassung Gebühren Feuerungskontrolle per 1. Februar 2024, Änderung Gebührentarif (PDF, 181.72 kB) Download 0 GRB 2024-6, Anpassung Gebühren Feuerungskontrolle per 1. Februar 2024, Änderung Gebührentarif
Gebührentarif ab 01.02.2024 (PDF, 764.46 kB) Download 1 Gebührentarif ab 01.02.2024
Gebührentarif bis 31.01.2024 (PDF, 756.41 kB) Download 2 Gebührentarif bis 31.01.2024

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